Grillen

Damit Grillen auch eine Gaumenfreude bleibt!   

NICHT IN GESCHLOSSENEN RÄUMEN!!!

Dass Grillen zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen der Österreicherinnen und Österreicher zählt, ist unumstritten. Wer verzehrt in den Sommermonaten nicht gerne gegrillte Speisen und genießt dazu eisgekühlte Getränke.
Jährlich passieren dabei aber dennoch viele schwere Unfälle, die oft auf Unwissen, Unaufmerksamkeit oder Leichtsinn zurückzuführen sind.

Die folgenden Tipps sollen Sie zum Nachdenken anregen, damit Ihnen auch weiterhin der Grillabend in positivem Sinne in Erinnerung bleibt:

Anforderungen an den Griller:
Egal ob Holzkohlen-, Elektro- oder Gasgriller. Schon beim Kauf sollte auf ordentliche Ausführung (Standfestigkeit, keine scharfen Ecken/Kanten, stabile Ausführung) geachtet werden.

Der Brennstoff:
Je nach Griller sind Holzkohlen, Briketts, Gas oder elektrischer Strom erforderlich. Bei Kohlen besteht die unmittelbare Gefahr in der Glutbildung und eventuellem Funkenflug beim Anfachen oder bei auffrischendem Wind. Bei Gasgrillern ist darauf zu achten, dass die Ausströmöffnungen weder verklebt noch verschmutzt sind.

Elektrogriller, die für einen raschen Einsatz besonders gut geeignet sind, müssen Prüfzeichen (ÖVE-Zeichen, etc.) tragen. Die Anschlusskabel dürfen keine Beschädigungen aufweisen und sollten nicht über scharfe Kanten geführt und so verlegt werden, dass man nicht daran hängen bleiben oder darüber stolpern kann.

Der Anzünder:
Für die sichere „Anfeuermethode“ bei Holzkohlen oder Briketts gibt es im Handel eigene Anzündewürfel oder elektrische Heizstäbe. Diese  sind nach Gebrauchsanweisung anzuwenden. Keinesfalls zu verwenden sind die leicht brennbaren Flüssigkeiten wie Spiritus, Benzin, Alkohol, o.ä., da dabei mit Stichflammen zu rechnen ist.

Durch Verdunstung der flüssigen Brennstoffe vor dem Anzünden entsteht ein hochexplosives, brennbares Dampf/Luft-Gemisch in Form einer unsichtbaren Dampfwolke, die bis zu drei Meter Durchmesser haben kann. Beim Anzünden der Grillkohle kommt es dann zu einer Verpuffung, die oftmals Ursache von schweren Brandverletzungen ist. Extrem gefährlich ist es, schlecht brennende oder scheinbar erloschene Grillkohle durch Darüberschütten einer brennbaren Flüssigkeit wieder anzünden zu wollen. Durch einen Flammenrückschlag kann dabei auch der gesamte Brennstoffbehälter (z.B. Spiritusflasche, Benzinkanister) in der Hand explodieren und zu schwersten Brandverletzungen am ganzen Körper führen.
Bei einer eventuell auftretenden Stichflamme oder einer Verpuffung sind besonders der empfindliche Gesichtsbereich und der Oberkörper von den Verbrennungen betroffen. Eine besonders große Gefahr besteht, wenn sich Kinder in der Nähe des Grillers aufhalten.

Abgesehen von der Verbrennungsgefahr dringen Benzin und Lampenöl in die Holzkohle ein und führen zu einer erheblichen Rauch- und Geruchsbelästigung bei der Verbrennung.

Prinzipiell sollte das Grillgut erst aufgelegt werden, wenn die Anzündhilfen vollständig verbrannt sind. Die gesundheitsgefährdenden oder giftigen Verdampfungs- und Schwelprodukte einiger Anzündhilfen können ferner die Lebensmittel verderben, wenn das Grillgut vor deren vollständiger Verbrennung aufgelegt wird.

Erste Hilfe bei Verbrennungen:
Brandverletzungen sofort in kühles bis lauwarmes Wasser tauchen oder unter lauwarmes, fließendes Wasser halten. Je rascher dies erfolgt, desto besser. Die Brandwunde mindestens 10 Minuten, maximal 30 Minuten lang auf diese Weise kühlen. Die Schwere der Brandverletzung kann damit im günstigsten Fall um mehr als einen Grad verringert werden. Bis zu ½ Stunde nach der Verbrennung macht es noch Sinn, diese Kühlmaßnahme durchzuführen, danach hilft sie nicht mehr, wirkt aber trotzdem schmerzlindernd.

Achtung bei sehr großflächigen Brandverletzungen - wenn Sie die Verletzungen wie oben beschrieben kühlen, kann das Opfer wegen des Schocks leicht unterkühlt werden. Eine mäßige Unterkühlung können Sie in Kauf nehmen, sie ist wesentlich weniger gefährlich als die Brandverletzung.

Versuchen Sie nicht, eingebranntes Material (Kleider, etc.) aus der Brandwunde zu entfernen. Das geschieht am besten im Spital.

Decken Sie Brandverletzungen locker und keimfrei ab. Benützen Sie dazu nach Möglichkeit aluminium- oder goldbedampftes Verbandmaterial (schaut aus wie Alu-Folie). Dieses Material verklebt nicht mit der Wunde. Bevor Sie Verbandstoff oder Pflaster nehmen, lassen Sie die Wunde lieber offen.

Schmieren Sie keine Salben auf die Wunde, verwenden Sie keinesfalls Puder, Desinfektionsmittel oder andere Medikamente.

Sorgen Sie bei größeren Verbrennungen für einen raschen und schonenden Transport in ein Krankenhaus (Rettung oder Notarzt, niemals selbst führen !!) Achtung !! Patienten ständig beobachten, es besteht die Gefahr eines Schocks.

Allgemeine Hinweise:
Griller nur im Freien betreiben.
Nicht unter dem Sonnen- oder Regenschirm aufstellen.
Aufstellfläche muss unbrennbar und eben sein.
Erste Löschhilfe griffbereit stellen (Feuerlöscher ABC 12kg, volle Kübel mit Wasser, Wolldecke – keine Kunstfaser).
Stolpergefahren in der Nähe des Grillers vermeiden.

Bei der Verwendung von flüssigen Anzündhilfen ist darauf zu achten, dass die Flasche über eine Ausgießhilfe und ein Sicherheitsventil verfügt, welches einen Flammenrückschlag verhindert. Wenn die Kohle einmal angezündet wurde, keinesfalls mehr brennbare Flüssigkeiten hineinschütten.

Es ist darauf zu achten, dass vor dem Auflegen des Grillgutes die Anzündhilfe vollständig verbrannt ist.

Beginnen Sie mit dem Grillen erst, wenn alle Flammen beim Durchbrennen erloschen sind und sich auf der gesamten Grillkohle eine weiße Ascheschicht zeigt.

Kinder vom Griller fernhalten! (Verbrennungsgefahr, Gefahr durch spritzendes Öl).
Nach dem Grillen Grillkohlen mit Wasser löschen (Grillkohlen auf keinen Fall im Abfalleimer entsorgen), Stromkabel abstecken, Gasflasche abdrehen.

Und noch etwas:

Keine Scheu, anzurufen, falls doch ein Notfall eintritt:

FEUERWEHR              Notruf 122
POLIZEI                      Notruf 133

RETTUNGSDIENST    Notruf 144