Brauchtumsfeuer

Warum das Melden von Brauchtumsfeuern wichtig ist!

Eine Information für die Neulengbacher Bevölkerung von der Freiwilligen Feuerwehr Neulengbach-Stadt

 

Alte Traditionen leben wieder auf. Die Brauchtumsfeuer (auch als Osterfeuer, Sonnwendfeuer oder Winterwendfeuer bekannt), erfreuen sich immer größerer Beliebtheit.
Dabei soll es aber nicht zur getarnten Verbrennung von biogenen Abfällen und schon gar nicht zur Entsorgung von Müll kommen.
In den einschlägigen Bundes- und Landesgesetzen ist dies eindeutig geregelt.
Für uns als Feuerwehr ist die Meldung eines Brauchtumsfeuers deshalb wichtig, weil es oft vorkommt, dass Personen, die solche Feuer aus der Entfernung wahrnehmen, an einen Brand denken und dann natürlich die Feuerwehr alarmieren. Das ist auch durchaus richtig, denn zuweilen sehen die Flammen aus bestimmten Blickwinkeln tatsächlich so aus, als würden sie aus einem Dach herausschlagen. Die Einsatzkräfte werden dann oft am vermeintlichen Einsatzort von den Bewohnern mit großen Augen angeschaut und gefragt: “Wer hat denn Euch gerufen?“.

Um solche Fehlausfahrten zu vermeiden, ersuchen wir von der Feuerwehr, das Vorhaben von Brauchtumsfeuern bei der örtlichen Polizei oder Feuerwehr zu melden. Die Organisationen tauschen die Informationen aus und geben die Meldungen auch an den Feuerwehrnotruf weiter, um bei Anrufen Fehlalarmierungen zu verhindern.

Weiters ist natürlich bei der Abhaltung solcher Feuer auf die Sicherheit großes Augenmerk zu legen. Folgende Sicherheitsvorkehrungen sind zu beachten:

  • Es muss sichergestellt sein, dass das Feuer nicht auf andere Grundstücke oder angrenzende Fluren (Wald, Felder) übergreifen kann.
  • Ausreichender Abstand auf benachbarte Bäume und Sträucher ist einzuhalten.
  • Der Abbrand ist zu überwachen und darf nicht bei starkem Wind erfolgen.
  • Als Aufsicht ist mindestens eine hierfür körperlich und geistig geeignete Person bereitzustellen, die sich in unmittelbarer Nähe aufzuhalten und den Verbrennungsvorgang dauernd zu beobachten hat.
  • Während des Verbrennens sind geeignete Löschgeräte (Feuerpatschen, Schaufeln, Gartenschlauch, etc.) gebrauchsfertig bereitzuhalten.
  • Nach Beendigung des Verbrennens sind die Verbrennungsrückstände ehestmöglich in den Boden einzuarbeiten.
  • Die Brandstätte darf von der Aufsichtsperson erst dann verlassen werden, wenn das Feuer und die Glutreste erloschen sind.
  • Bei Gefahr der Ausbreitung des Abbrandes auf andere Grundstücke ist sofort die Feuerwehr zu alarmieren.

Bevor Sie mit Löschversuchen beginnen, rufen Sie auch bei der geringsten Ausbreitungsgefahr immer zuerst den Feuerwehrnotruf 122. Der Einsatz der Feuerwehr ist auch dann kostenlos, wenn Sie den Brand selbst löschen konnten.

Zuerst Alarmieren  --  dann Retten  --  dann Löschen!

Ihre Feuerwehr – idealer Partner in Sicherheitsfragen!