Rettungsgasse

Bei Staubildung Rettungsgasse

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Seit 2012 ist auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen bei Staubildung die Rettungsgasse Pflicht! Die Rettungsgasse funktioniert jedoch nur dann, wenn sich alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer daran halten und den Einsatzkräften eine schnelle und sichere Zufahrt zum Unfallort ermöglichen.

 

 Die Vorteile der Rettungsgasse liegen auf der Hand

  • klare und einfache Verhaltensregeln
  • rasches Vorankommen und Eintreffen der Einsatzkräfte
  • breite Zufahrtsmöglichkeit
  • schnelle Versorgung von Verletzten
  • Erhöhung der Überlebenschancen von Unfallopfern von bis zu 40 Prozent
  • keine Behinderung der Zufahrt durch defekte Fahrzeuge am Pannenstreifen
  • einheitliches Prinzip mit Nachbarländern Deutschland, Slowenien, Schweiz

 

Verkehr stockt: Rettungsgasse bilden!

Sobald der Verkehr ins Stocken gerät und ein Stau droht, müssen alle Verkehrsteilnehmer den Weg für Einsatzkräfte freihalten - egal ob Sie sich auf einer zwei- oder mehrspurigen Autobahn oder Schnellstraße bzw. einer Autostraße mit baulicher Mitteltrennung befinden. Rettung, Feuerwehr und Polizei können so im Notfall ungehindert passieren.

Wie?

Alle Fahrzeuge auf der linken Spur müssen so weit wie möglich nach links. Alle Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur ordnen sich so weit wie möglich rechts auf der Fahrbahn ein und benützen dafür gegebenenfalls auch den Pannenstreifen. Dasselbe Prinzip gilt auf drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen.

SCHULUNGSVIDEO: Wie die Rettungsgasse auf drei- und vierspurigen Autobahnen und Schnellstraßen gebildet wird.

Missachtung der Rettungsgasse ist kein Kavaliersdelikt

Wer sich nicht einordnet oder sogar die Rettungsgasse befährt, riskiert Leben. Für die Behinderung von Einsatzfahrzeugen oder widerrechtliches Befahren der Rettungsgasse werden Strafen von bis zu 2.180 Euro fällig.

Text und Bilder (c) by ASFINAG