Fitnesstest für Atemschutzgeräteträger
Seit 2017 gelten neue Richtlinien für die Tauglichkeitsuntersuchung von ausgebildeten Atemschutzgeräteträgern. Grundsätzlich ist für die Atemschutztauglichkeit die sogenannte Allgemeine Einsatztauglichkeit Voraussetzung und bevor die mehrstufige Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger begonnen werden kann, muss eine Atemschutz-Erstuntersuchung durchgeführt werden.