Fitnesstest für Atemschutzgeräteträger

Seit 2017 gelten neue Richtlinien für die Tauglichkeitsuntersuchung von ausgebildeten Atemschutzgeräteträgern. Grundsätzlich ist für die Atemschutztauglichkeit die sogenannte Allgemeine Einsatztauglichkeit Voraussetzung und bevor die mehrstufige Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger begonnen werden kann, muss eine Atemschutz-Erstuntersuchung durchgeführt werden.

Die Folgeuntersuchungen sind nun in einem modularen System organisiert, das die regelmäßige Überprüfung von medizinischer und körperlicher Tauglichkeit beinhaltet.
Dazu gehört ab sofort eine jährlich durchzuführende Leistungsüberprüfung, die für alle Atemschutzträger verpflichtend ist. Diese Leistungsüberprüfung kann sowohl durch einen Cooper-Lauftest, einen Fahrrad-Ergometer-Test oder den sogenannten Finnentest erfolgen.
Bei der Freiwilligen Feuerwehr Neulengbach-Stadt wurden alle drei Möglichkeiten der Leistungsüberprüfung durch den Leiter des Feuerwehrmedizinischen Dienstes organisiert und angeboten. Viele Kameraden entschieden sich für den Finnentest, bei dem mit voller Einsatzbekleidung und angelegtem Atemschutzgerät unter Zeitvorgabe mehrere Stationen eines Parcours bewältigt werden müssen (Stiegensteigen, Bewegen eines LKW-Reifens mittels Vorschlaghammer, Hindernisbahn, Tragen von Wasserkanistern, Schlauchrollen).
Alle bei den verschiedenen Tests angetretenen Mitglieder der Feuerwehr Neulengbach-Stadt konnten die jeweils vorgegebenen Leistungsanforderungen erfüllen und gelten somit weiterhin als atemschutztauglich.
Es gab bei uns übrigens auch besonders motivierte Kameraden, die es sich nicht nehmen ließen, bei jeder der drei verschiedenen Leistungsüberprüfungen anzutreten.

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